Wie steht es um die FlexKap

Vor einigen Monaten hat die Bekanntgabe der neuen Gewerbeform - FlexKap - für Aufruhr gesorgt. Seitdem ist es jedoch wieder ziemlich still geworden.

Wo stehen wir aktuell und geht sich der geplante Start mit Jänner 2024 noch aus?


Laura Raggl und Werner Wutscher aus dem Startup-Rat des Wirtschaftsministeriums appellierten gestern im brutkasten für einen raschen Abschluss der FlexKap-Verhandlungen.

Die Gespräche stockten zuletzt. Nun schließen sich JW-Bundesvorstandsmitglied Claudia Falkinger und WKÖ Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah dem Anliegen an. Falkinger betont die Dringlichkeit der Einführung der FlexKap als neue Kapitalgesellschaftsform ab dem 1. Januar 2024. Sie sieht die FlexKap als einfache und flexible Unternehmensform, die die Hürden für Unternehmer verringert, besonders in Zeiten, in denen Kapitalaufnahme und Anziehung von Investoren entscheidend sind. Sie fordert, die erarbeiteten Verbesserungen ohne weitere Einschränkungen umzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Mitarbeiter:innenbeteiligung.

Kohansal Vajargah mahnt zu einer schnellen Umsetzung der Maßnahmen in der Mitarbeiter:innenbeteiligung und betont, dass dies entscheidend sei, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu stärken und die Entwicklung innovativer Unternehmen zu fördern.


Update: 27.11.23

Die Regierungsvorlage zur neuen Rechtsform "Flexible Kapitalgesellschaft" (FlexKap) wurde mit lediglich zwei Tagen Verspätung dem Parlament übermittelt, nachdem es zunächst Bedenken aus der Startup-Community hinsichtlich eines Verzugs gab. Die geplante Abstimmung in der nächsten Sitzung des Parlaments deutet darauf hin, dass das Inkrafttreten am 1. Januar 2024 wie geplant erfolgen könnte.

In Bezug auf die Regelungen zur Anteilsübertragung konnte ein Erfolg für die Startup-Community verbucht werden. Die ursprüngliche Idee, dass Anwaltsurkunden von Richtern abgesegnet werden müssen, wurde abgewendet. Stattdessen können diese nun neben Notaren auch von Anwälten unterzeichnet werden, was zu einer erleichterten Umsetzung führen dürfte.

Ein weiterer Kompromiss betrifft die Mitarbeiterbeteiligung, bei der die vorgesehene Mindesthaltedauer von fünf Jahren auf drei Jahre reduziert wurde. Die Startup-Community hatte sogar eine Verkürzung auf jeweils ein Jahr gefordert.

Das FlexKap-Gesetz beinhaltet auch eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, sowohl für Flexible Kapitalgesellschaften als auch für GmbHs. Dies wirkt sich auch auf die Körperschaftssteuer aus, die auf fünf Prozent des Mindeststammkapitals reduziert wird. Die Mindeststammeinlage für Unternehmensanteile wird von 70 Euro auf einen Euro gesenkt, und für Unternehmenswertanteile im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung gilt sogar eine Grenze von einem Cent.

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